Hinweisgebersystem / Whistleblowing

Die KV Nordrhein hat einen externen Ombudsmann engagiert, um wertvolle Hinweise zu Compliance-Verstößen geschützt abgeben zu können. Der Ombudsmann nimmt Hinweise durch Informantinnen und Informanten entgegen und überprüft diese auf einen möglichen Anfangsverdacht bezüglich möglicher Straftaten oder Compliance-Verstößen. Hierzu gehören angebliche Verstöße unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Datenschutz
  • Arbeitsschutz
  • Gesundheitsschutz
  • Umweltschutz
  • Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Korruption
  • Straf- und Bußgeldrecht
  • Finanz- und Steuerrecht
  • Produktsicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Öffentliches Auftragswesen

Wer kann sich melden?

Unser Hinweisgebersystem steht allen Beschäftigten der KV Nordrhein zur Verfügung, ebenso den Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern sowie außenstehenden Dritten.

Wie kann ein Hinweis gegeben werden?

Schriftlich per E-Mail an kvno-ombudsmann@luther-lawfirm.com oder telefonisch per +49 89 237 14 12 460.

Jegliche Hinweise, die intern oder extern gemeldet werden, werden absolut vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt. Dies gilt insbesondere für die persönlichen Daten der Hinweisgeber (gesetzliche Auskunftspflichten bleiben hiervon unberührt). Alle Hinweise werden geprüft und bei hinreichendem Anfangsverdacht weiterverfolgt.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zu nutzen.